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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stickerei Steinwinter, Inh. Mark Steinwinter, Dr.-Friedrich-Drechsler-Str. 7, 86609 Donauwörth.

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge mit unseren Kunden, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen mit demselben Käufer, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(2) Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an Sie dar, Waren zu bestellen. Unsere Angebote sind generell freibleibend und unverbindlich.
(2) Die Bestellung der Ware durch Sie gilt als verbindliches Vertragsangebot.
(3) Wir behalten uns vor, Ihr Angebot innerhalb von 5 Werktagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Auslieferung der Ware an Sie anzunehmen. Nach fruchtlosem Ablauf der in Satz 1 genannten Frist gilt Ihr Angebot als abgelehnt, d.h. Sie sind nicht länger an Ihr Angebot gebunden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise, und zwar ab Lager, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Bei Bezahlung per Rechnung ist das Rechnungsdatum das der Lieferung der Ware. Der Kaufpreis ist fällig ab Rechnungsstellung; bei Ausnutzung des Zahlungsziels 14 Tage netto. Anstelle der üblichen Zahlungskonditionen dürfen wir nach Vereinbarung auch per Nachnahme, Vorkasse oder anderen mit Ihnen zu vereinbarenden Zahlungskonditionen liefern.
(3) Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommen Sie in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit 8 % p.a. zu verzinsen. Für die zweite Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von 2,50 EUR fällig. Nach der 2. Mahnung werden die Forderungen an ein Inkassounternehmen übergeben. Die hierdurch entstehenden weiteren Kosten gehen zu Ihren Lasten.

§ 4 Versandkosten

Lieferungen erfolgen mit einem Frachtführer unserer Wahl. Die Transportkosten tragen Sie. Bestellungen die einen Nettoauftragswert von 500,00 EUR überschreiten, liefern wir deutschlandweit (außer Inseln) frei Haus. Für Lieferungen unter diesem Wert werden Versandkosten in Höhe von 8,50 EUR netto zzgl. 19 % USt. pro Bestellung berechnet. Lieferungen in das Ausland sowie auf die inländischen Inseln werden gesondert berechnet.
Mit den Versandkosten sind alle Kosten für Verpackung, Lieferpapiere und bei Normalversand übliche Transport- und Zustellungskosten abgegolten. Soll oder muss eine Lieferung zur Einhaltung eines schriftlich vereinbarten Liefertermins per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten erfolgen, gehen die hierfür anfallenden Zusatzkosten zu Ihren Lasten.

§ 5 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
(2) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch Sie erforderlich.
(3) Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten.
(4) Wenn der Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf der schuldhaften Verletzung einer Pflicht beruht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Käufer regelmäßig vertrauen dürfen und haben wir diese Pflichtverletzung zu vertreten, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 6 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab D-86609 Donauwörth, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(3) Kommen Sie in Annahmeverzug, unterlassen eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Sie sind zur Aufrechnung gegen unsere Forderungen nur berechtigt, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder wenn Ihre Gegenansprüche unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend machen. Als Käufer dürfen Sie ein Zurückbehaltungsrecht jedoch nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 9 Digitalisierung, technische Angaben und Freigabemuster

(1) Dem Auftraggeber wird nur ein Teil der tatsächlich anfallenden Kosten für die von uns motivspezifisch erstellten Maschinensteuerungsprogramme in Rechnung gestellt. Die Erstellung eines Maschinensteuerungsprogrammes ist unsere geistige Leistung. Zu dessen Schutz werden diese Dateien nicht herausgegeben. Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Eigentum an den Maschinensteuerungsprogrammen.
(2) Wenn für von uns übermittelte Anstickmuster innerhalb von vier Wochen keine Freigabe erfolgt, berechnen wir die Bearbeitung.
(3) Technische Angaben (z.B. Maße, spezifische Gewichte, Farbangaben) zu den Angeboten sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern nur handelsübliche Bezeichnungen. Für ihre Einhaltung wird keine Gewähr übernommen.
(4) Abweichungen von Mustern früherer Lieferungen werden vermieden, soweit technisch möglich. Unerhebliche Abweichungen in Qualität, Ausführung und Farbe gewähren keine Ansprüche. Erhebliche Abweichungen gewähren nur einen Anspruch auf Rücktritt oder Ersatzlieferung, nicht aber auf entgangenen Gewinn oder Schadensersatz irgendwelcher Art.
(5) Wird eine Bestickung der bei uns bestellten Textilien gewünscht, so ist uns ein Entwurf unter genauer Angabe des gewünschten Motivs, der Motivgröße sowie den gewünschten Positionierungen einzureichen. Erhalten wir keine genauen Angaben, so bleiben uns Motivgestaltung und -größe, Schrifttyp und -größe, Stand der Bestickung am Textil etc. überlassen.
(6) Werden Korrekturen zu Freigabemustern verlangt, so haftet der Auftraggeber selbst für evtl. übersehene Fehler. Entstehen Hör- oder Schreibfehler bei der Übermittlung von Bestellungen, Texten etc. per Telefon oder Datenübertragung, so übernehmen wir keine Haftung.
(7) Wir behalten uns vor, Stickmotive und Logos wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, ohne dass daraus Ansprüche seitens des Auftragsgebers entstehen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren sticktechnische Umsetzung für uns unzumutbar ist.

§ 10 Farbbezeichnungen und Größenangaben

Die in unseren Publikationen (Website etc.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich. Abweichungen in Größe und Farbe begründen deshalb in der Regel keine Mängelansprüche. Die Waren-Rücksendung nach § 14 bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Eindringlich hingewiesen wird auch darauf, dass jeder Textilartikel aus Baumwolle bzw. Baumwoll-Polyestergemisch vor dem ersten Tragen gewaschen werden muss. Aufgrund der (völlig unbedenklichen und ungefährlichen) chemischen Rückstände bei Textilien kann bei es bei sofortigem ungewaschenem Tragen insbesondere unter UV-Einwirkung zu chemischen Reaktionen zwischen Körperschweiß und den Rückständen kommen. Die dadurch entstehenden Farbbeeinträchtigungen bleiben auch nach späteren Wäschen bestehen. Beanstandungen bzw. Reklamationen hierfür sind ausgeschlossen.

§ 11 Mängelansprüche des Käufers und Verjährung

(1) Für unsere Waren bestehen gesetzliche Mängelhaftungsrechte.
(2) Soweit der gelieferte Gegenstand nicht die zwischen Ihnen und uns vereinbarte Beschaffenheit hat oder er sich nicht für die nach unserem Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein eignet, so sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Sie müssen uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren.
(3) Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Werktagen – bei versteckten Mängeln sofort nach Bekanntwerden – schriftlich an uns zu richten. Die Zahlungsverpflichtung wird dadurch nicht aufgehoben. 
(4) Geringfügige Abweichungen in Größe, Farbe und Stickbild sind technisch nicht gänzlich auszuschließen und stellen keinen Mangel dar.
(5) Beanstandete Ware ist uns zu einem vereinbarten Termin an einem vereinbarten Ort zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen die Kosten für das Zusammenstellen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
(6) Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen geltend zu machen.
(8) Ihre Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln der Kaufsache verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Von dieser Regelung ausgenommen sind folgende Ansprüche - auf Schadensersatz - wegen arglistig verschwiegenen Mängeln - aus einer ggf. gegebenen Garantie - auf Rückgriff nach §§ 445a, 478 BGB Für diese ausgenommenen Ansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Im Falle einer ggf. gegebenen Garantiedauer gilt zugunsten des Käufers die längere Frist.

§ 12 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei in Ausnahmefällen vom Auftraggeber angelieferter Ware erfolgt die Bestickung ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers. Für eventuelle Beschädigungen kann von uns keine Haftung übernommen werden. Diese geht zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Der Kunde ist bei gestellter Ware verpflichtet, die Ware vor dem Veredeln auf Mängel zu prüfen. Wir haften nicht für Qualitätsmängel kundenseitig gestellter Ware.
(4) Bei in Ausnahmefällen von Kunden gelieferten Stickprogrammen übernehmen wir keine Haftung für das Stickbild sowie keine Haftung für eventuell dadurch beschädigte Ware.
(5) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(6) Die sich aus Abs. 5 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 13 Musterhandling

(1) Mit unserem OLYMP-Ausleihservice bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Hemden und Blusen bei uns leihweise zur Größenermittlung zu bestellen. Hierbei greifen wir auf unseren umfangreichen, hauseigenen Musterpool zurück. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um originalverpackte Neuware handelt.
(2) Im Rahmen unseres Ausleihservices berechnen wir eine Ausleihpauschale i.H.v. 3,- EUR netto je angefangener Woche pro Hemd/Bluse zzgl. 6,50 EUR netto Versand. Rücksendekosten sind von Ihnen zu tragen. Die maximal mögliche Ausleihdauer beträgt 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Zeitspanne werden nicht retournierte Artikel zum Einzelpreis in Rechnung gestellt, da wir diese ersetzen müssen. Dies gilt auch für Artikel, die wir aufgrund von Beschädigungen, Verschmutzungen o.ä. nicht mehr unserem Musterpool zuführen können. Wir behalten uns vor, nach eigenem Ermessen auf eine Sicherheitsleistung zu bestehen.
(3) Gutschrift: Bei einer Bestellung von mind. 30 OLYMP-Hemden/Blusen innerhalb von 6 Wochen nach Bemusterung schreiben wir angefallene Ausleihgebühren (max. 50,- EUR) wieder gut, ausgenommen Versandkosten.
(4) Wir verweigern grundsätzlich die Annahme unfrei zurückgesandter Ware.

§ 14 Urheberrecht

Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet, Motive, Logos und Vorlagen darauf zu überprüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Insofern versichert und gewährleistet der Auftraggeber, dass er alle Rechte zur Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen besitzt. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner werden wir von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritte zu unterstützen. 
Referenzmuster mit Veredelung dürfen von unseren Kunden nicht als Fotovorlage für deren Kataloge, Prospekte oder Websites verwendet werden, weil die Gefahr besteht, dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden.

§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 7 unterliegen hingegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist. 
(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Stickerei Steinwinter. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Stand: 01.06.2022

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